Eine Erwerbsminderungsrente wird bei einem Rentenbeginn in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 einen Zuschlag von 7,5 Prozent erhalten. Eine Rente in Höhe von 1.000 Euro würde sich demnach im Regelfall um 75 Euro auf 1.075 Euro erhöhen. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, wird der Zuschlag 4,5 Prozent betragen. Die Erwerbsminderungsrente von 1.000 Euro würde damit im Regelfall um 45 Euro auf 1.045 Euro steigen.
Bei Fragen zu Ihren Bescheiden stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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Die Bundesregierung schafft mit dem Kabinettbeschluss am 18. November 2022 die rechtlichen Grundlagen, für einen finanziellen Ausgleich für Rentnerinnen und Rentner aus den neuen Bundesländern. Die Härtefallfonds richtet sich an Personen, die vor 1952 geboren sind und die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR hatten.
Die Betroffenen sollen zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten und zur selbstbestimmten Verwendung eine antragsabhängige pauschale Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Das Antragsverfahren kann beginnen, sobald die Errichtung der Stiftung abgeschlossen ist, also möglichst Anfang 2023.
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Rentner in Ost und West sollen ab dem 1. Juli 2023 höhere Renten erhalten. Im Westen ist ein Plus von 4,39 Prozent vorgesehen, im Osten sollen die Bezüge um 5,86 Prozent steigen. Somit erfolgt eine erneute Anpassung des Renten-Niveaus im Osten an das West-Niveau. Bedacht werden Altersrenten, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten, gesetzliche Unfallrenten und Renten aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse.
Zudem entfällt ab dem 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze bei Frührentnern.
Kabinett beschließt 8. SGB IV-Änderungsgesetz. Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten entfallen.
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden mit dem Gesetz die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten zum 1. Januar 2023 grundlegend reformiert. So entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben.
Externer Link: weiter Informationen - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Der Französische Präsident Emmanuel Macron hat am 11. Januar 2022 Endometriose offiziell zur Chefsache erklärt. Im vergangenen Jahr hat die Endometriose-Vereinigung Deutschland e.V. gemeinsam zur Bundestagswahl zahlreiche Abgeordnete des Bundestages kontaktiert, ihnen Briefe und E-Mails geschickt und mit ihnen gesprochen.
Auch wir, als Kanzlei in Dresden vertreten deutschlandweit endometrioseerkrankte Frauen vor den Behörden und Gerichten in Deutschland, um ihre sozialrechtlichen Ansprüche zu vertreten. Dabei führen wir Verfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung und zur Feststellung der Ansprüche auf Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung.
Quelle: (Studie aus 2017: des Vereins Deutsche Renten Info und der Frankfurter Goethe – Uni)
Dementsprechend können Sie sich auch nicht wirklich gut um ihre Altersvorsorge kümmern. Vertrauen in den Rentenbescheid ist gut, Kontrolle ist besser!
Seit unserer Gründung im Jahr 2006 vertrauten über 6.200 Mandanten uns ihre Rentenangelegenheiten an.
Um das Recht unserer Mandanten gegenüber den Leistungserbringern durchzusetzen, führten wir über 3.000 Verfahren vor fast allen Sozialgerichten in Deutschland.
Wir überprüfen Ihre Ansprüche & Verwaltungsakten bei den Rententrägern, erledigen Ihre Anträge und prüfen exakt Ihre Bescheide.
Sie haben eine Rente beantragt und zweifeln, ob die gewählte Rentenart die Richtige ist? Sie fühlen sich vom der Rententräger schlecht beraten? Ihr Rentenantrag wurde abgelehnt?
Die Beratung im Paket 1 beinhaltet die Erstberatung zu den unterschiedlichen Rententhemen. Ganz nach Ihren Bedarf:
Im Paket 2 "Antragsverfahren" stellen wir nach Sichtung Ihre Unterlagen die unterschiedlichen Rentenanträge und anderen Sozialversicherungsträgern ( Grad der Behinderung). Bei Widersprüchen oder fehlender Unterlagen, fordern wir von den Rententrägern Ihre Verwaltungsakte an und prüfen genau die gespeicherten Daten.
Im Paket 3 "Widerspruchsverfahren" stellen wir fristwahrend den Widerspruch, wenn der Rententräger einen negativen Bescheid erläßt. Nicht selten in unserem Tagesgeschäft hat der Rententräger eine andere Auffassung, oder die Gesetzeslage hat sich geändert. Ihr Recht ist uns wichig.
Befindet sich die Rentenversicherung zum Zeitpunkt der Ablehnung des Antrags noch im Einspruchsverfahren, wird ein Ablehnungsbescheid ausgestellt, und wir können nur durch Beschwerde beim zuständigen Sozialgerichten eine Entscheidung fordern. Klageverfahren müssen innerhalb eines Monats nach Eingang des Widerspruchbescheides eine begründete Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen (Hier ist Tag des Zugangs wichtig, nicht das Datum auf dem Bescheid).
Im Pakte 5 prüfen wir die Plausibilität von gerichtlichen Entscheidungen und beraten zur Erfolgsaussicht der Fortsetzung des Rechtsweges.
Im Paket 6 bieten wir Beratungsleistungen für Selbständige, unter anderem Klärung von versicherungsrechtlichen Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung und die Führung von Kontenklärungsverfahren, wenn notwendig.
Wir beraten Sie kompetent und unabhängig in unseren Beratungsräumen in der Großenhainer Straße 188, 01129 Dresden. Sie finden uns im 1. OG, Fahrstuhl ist vorhanden.
Terminvereinbarungen für die Orte Bautzen und Hoyerswerda kontaktieren Sie bitte auch unser Dresdner Büro.
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Großenhainer Strasse 188
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