Das wollte ich schon immer mal machen

Beratung zur Gestaltungsmöglichkeiten zum Renteneintritt

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Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügung werden nicht zuletzt, ob der enormen Zunahme der persönlichen Lebenserwartungen von Männern und Frauen, sondern auch insbesondere wegen den damit gelegentlich einhergehenden gesundheitlichen Leiden, bedeutsam.

Im Zuge der verbesserten medizinischen Versorgung sind Lebenserwartungen jenseits der 80zig keine Seltenheit mehr. Zudem sehr erfreulichen Fakt kommen jedoch immer mehr Erkrankungen (z.B. Demenz), die das Älterwerden, alles andere als „schön“ erscheinen lassen.

Berichten der Gesellschaft für Alzheimer zufolge sind mehr als 1,5 Millionen Menschen an Demenz erkrankt. Jährlich kommen etwa 300.00 Neuerkrankungen hinzu. In Anlehnung an deren Schätzung wird sich die Zahl der Erkrankten bis zum Jahre 2050 nahezu verdoppeln. (Mehr zur deutschen Alzheimer)

Nicht für jeden ist die Vorstellung ein paar Lebensjahre unter jedweder Ausnutzung der medizinischen Möglichkeiten (z.B. Magensonde, künstliche Beatmung etc.) hinzuzugewinnen bedeutsam. Demzufolge ist vorsorglich an später gedacht zu haben, ein unumstößliches Kriterium, um seinen selbst gefassten Willen entsprechend, die Rahmenbedingungen der medizinischen Maßnahmen zu bestimmen.

Wer hier besondere Regelungen treffen möchte, was getan und was vor allem unterlassen werden soll, für denjenigen ist eine ausgefüllte Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung das geeignete Handwerkszeug.

Die Entscheidungshoheit geht auch nicht auf die unmittelbaren Familienangehörigen oder andere Vertrauenspersonen über, wenn keine der vorbezeichneten Personen eine legitimierenden Vorsorgevollmachten erteilt worden ist. In vielen Fällen wird sodann ein Betreuer bestellt, der über die medizinischen Maßnahmen entscheidet. Bzw. der Arzt entscheidet zum Eingriff von lebenserhaltenden Maßnahmen. Wer das nicht möchte, muss für solche Fälle eine Vorsorge getroffen haben!

Wer rechtlich alles richtig machen möchte, damit sein Wille geschieht, ist angehalten sich dahingehend beraten zu lassen. Ich kann es Ihnen nur wärmstens empfehlen vorzeitig, auch wenn es eine schwere Entscheidung ist, an später zu denken. Sollten Sie dazu Hilfe benötigen, dann unterstützen wir Sie gern.