Anspruch gegen den Rentenversicherungs­träger auf Erwerbsminderungs­rente

Versorgungsausgleichberatung in Ehescheidungsverfahren

Tel: 0351 / 40 79 960


Hier hatte die Mandantin zunächst einen Beratungstermin wahrgenommen, weil sie schon sehr lange im Krankengeldbezug war und nicht genau wusste wie es weiter gehen sollte.

In der Beratung wurden zunächst alle Ansprüche aus der Sozialversicherung, also Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung und Rentenversicherung berechnet um erkennen zu können, welche Leistung die materiell günstigste ist, wenn das Arbeitsentgelt nicht mehr bezogen werden kann.

Sollte eine Eigenkündigung erfolgen oder das Gespräch mit dem Arbeitgeber zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses gesucht werden, waren ebenfalls Themen über die gesprochen werden mussten, damit eine Entscheidung gefunden werden konnte.

Die medizinischen Befunde, die bereits zur Einsicht bei der Versicherten vorlagen, zeigten, dass das Leistungsvermögen nicht nur gefährdet, sondern bereits im rentenberechtigten Bereich reduziert war.

Nach Prüfung aller sozialrechtlicher Bezüge, war der Rentenbezug ausreichend um die monatlichen Ausgaben zu decken.

Es erfolgte eine Rentenantragstellung.

Zunächst hat der Rentenversicherungsträger die volle Erwerbsminderungsrente abgelehnt. Ich wurde beauftragt ein Widerspruchsverfahren zu führen. Nach Akteneinsicht konnte festgestellt werden, dass nicht alle behandelnden Ärzte zur Befunderstellung aufgefordert wurden. So konnte der Widerspruch begründet werden. Der Rentenversicherungsträger hatte nun eine medizinische Rehabilitation bewilligt um durch diese Maßnahme die Widereingliederungsmaßnahmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu prüfen.

Diese Vorgehensweise ist üblich, da beim rentenversicherungsträger immer gilt: Reha vor Rente.

Nach Durchführung dieser Maßnahme lagen genügend medizinische Befunde vor, die den Rentenversicherungsträger überzeugt haben, dass die Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich gesunken war und damit eine volle Erwerbsminderungsrente zu zahlen ist. Dies war im November 2012.

Durch die Einholung von medizinischen Beweisen war der Widerspruch erfolgreich und die Rentenzahlung wurde rückwirkend ab Antragstellung im Jahr 2011 vorgenommen, sodass 12 Monatsrenten nachzuzahlen waren.