Nachzahlungsanspruch gegen Deutsche Rentenversicherung

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Viele wollen wissen, ob ihre Rente richtig berechnet worden ist. Ein genauer und sachkundiger Blick auf den Versicherungsverlauf ist dabei einer der ersten Schritte. So hat auch der vorliegende Fall begonnen.

In der Beratung wurde festgestellt: Hier fehlten versicherte Entgelte die zu einer zu geringen Berechnung der Rentenhöhe und damit zu einer zu geringen Rentenzahlung führten. Es folgte ein Auftrag an mich ein Verwaltungsverfahren für die Berichtigung der Rentenberechnung einzuleiten. Nach erfolgter Antragstellung war vom Rentenversicherungsträger festzustellen:

Der Antrag war begründet, denn es fehlten tatsächlich Versicherungszeiten.

Dieses Verfahren wurde erfolgreich geführt und der neue Rentenbescheid wurde nun mit den weiteren nachgewiesenen Entgelten neu berechnet.

Die Versicherte erhielt nach der Überprüfung der Zeit vom 01.01.1955 bis 31.05.1958 mit der Neuberechnung eine Nachzahlung von 3028,- € und eine fortlaufende monatliche Erhöhung der Rente von 46,84 €.

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