NEU AB 1. JANUAR 2023 – HINZUVERDIENSTGRENZEN BEI VORGEZOGENEN ALTERSRENTEN ENTFALLEN.
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden mit dem Gesetz die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten zum 1. Januar 2023 grundlegend reformiert. So entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben.
Normalerweise können Rentner, die vorzeitig in den Ruhestand treten, nur rund 6.300 Euro pro Jahr verdienen, ohne ihre Rente zu kürzen. Das bedeutete, dass ein Hinzuverdienst von monatlich über 525,00 € nicht anrechnungsfrei verdient werden durfte und somit zur Kürzung der Rente führte.
„Wir schaffen die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ab. Schon während der letzten beiden Corona-Jahre lag die Hinzuverdienstgrenze deutlich höher als zuvor. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht und ermöglichen nun dauerhaft den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibel zu gestalten. Auch im Bereich der Erwerbsminderungsrenten verbessern wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten merklich. Das ist ein wichtiges Signal für erwerbsgeminderte Menschen, denen wir damit eine Brücke in den Arbeitsmarkt bauen.“
Zitat: Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales
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