„Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben - insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erwiesen.”* *(Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20.06.1980)

Tel: 0351 / 40 79 960


Hinzuverdienstgrenze für Rentner erhöht

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