Rente und Hartz IV

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Rente und Hartz IV – Diese Leistungen erhalten Sie im Alter!

Thema: Rente und Hartz IV
Gastbeitrag von Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.
Autor: Isabel Frankenberg

Ziel der Renten

Durch die Rente sollen in erster Linie ältere Menschen für jahrelange Arbeit entlohnt werden. Ihnen soll im Alter ein sicheres und würdevolles Leben zugesichert werden. Da die Rente jedoch häufig nicht ausreicht, um den eigenen und den Lebensunterhalt der Familie zu finanzieren, gibt es Möglichkeiten gleichzeitig Arbeitslosengeld II zu beziehen. Was dabei zu beachten ist, klärt die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. auf ihrem kostenlosen Ratgeberportal.

Der Begriff der Rente umfasst zunächst viele verschiedene Bedeutungen. Bei der Rente im Alter handelt es sich um die sogenannte „Leibrente“, bei denen der Betroffene Zahlungen erhält, sobald er sich im Ruhestand befindet. Diese wird durch eine gesetzliche Rentenversicherung bzw. eine Altersvorsorge möglich. Wer Vollzeit oder Teilzeit arbeitet zahlt demnach automatisch einen Teil seines monatlichen Gehalts in die Rentenversicherung ein und hat somit im Alter einen Anspruch auf die gesetzliche Rente.

Sonderformen der Rente

Neben der Leibrente gibt es jedoch auch noch eine weitere Sonderform. Diese wird als Erwerbsunfähigkeitsrente (EU) bezeichnet. Ist eine Person aufgrund von Krankheiten oder allgemeiner körperlicher bzw. geistiger Leistungsfähigkeit nicht mehr in der Lage zu arbeiten oder einer Tätigkeit nur in Teilzeit nachzugehen, wird ihm diese ausgezahlt. Seit dem Jahr 2011 wird diese Form der Rente als Erwerbsminderungsrente (EM) bezeichnet. Sie wird bis zu dem 65. Lebensjahr ausgezahlt und wandelt sich danach automatisch zur Altersrente um.

Die Regelungen zur Rente verändern sich in Deutschland dauerhaft. Schon seit 2012 und noch bis zum Jahr 2029 wird die Rente schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Auch die Höhe und die Art der Rente richtet sich nach verschiedenen Faktoren und ist daher vom Einzelfall abhängig. Während heute eine einheitlich angestrebte Rente im Alter von 67 Jahren besteht, war es Frauen zuvor früher möglich in Rente zu gehen als Männern. Zudem erhalten Beamte eine höhere Zahlung als andere Ruheständler.

Früher in Rente gehen?

Viele Menschen spielen mit dem Gedanken früher in Rente zu gehen. Dies ist jedoch nicht ohne weiteres Möglich. Wer unter den angesetzten 65 bzw. 67 Jahren in den Ruhestand gehen möchte, muss mit Abschlägen und Kürzungen der Rentenzahlungen rechnen. Eine abschlagsfreie Rente ist nur möglich, wenn mindestens 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt und das 63. Lebensjahr vollendet wurde.

Rentenzahlungen oft zu gering

Da die Rentenzahlungen jedoch häufig sehr gering ausfallen und zur Finanzierung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit die Rente mit Arbeitslosengeld II aufzustocken. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Umständen und bei einigen Rentenarten möglich. Laut dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) können beim Bezug einer normalen Altersrente zusätzlich keine Sozialleistungen bezogen werden. Dies bezieht sich auf den Rentner selbst. Lebt dieser hingegen in einer Bedarfsgemeinschaft sind alle anderen Mitglieder weiterhin Hartz IV berechtigt.

Geht eine Person frühzeitig, also mit 63 Jahren, in den Ruhestand, werden bei der Rente und gleichzeitig beim Arbeitslosengeld II, Kürzungen sowie Abschläge hinsichtlich der Rentenzahlungen vorgenommen. Bei einer sehr niedrigen Rente, wobei Sozialleistungen beansprucht werden müssen, greift diese Regelung nicht.

Erwerbsminderungsrente vs. Arbeitslosengeld

Für Personen die dauerhaft erwerbsunfähig sind und eine Erwerbsminderungsrente erhalten, ist kein Bezug von Arbeitslosengeld II möglich. Ist die Erwerbsminderung jedoch nur teilweise, kann der Betroffene sowohl teilweise Erwerbsminderungsrente als auch Arbeitslosengeld II beziehen. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Betroffene in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten und Geld zu verdienen.

Ausnahmen für vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld

Es gibt allerdings auch Ausnahmen, die einen vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld II möglich machen. Hierbei handelt es sich um die privilegierte Rente, welche den Anspruch auf Hartz IV gar nicht mindert. Diese besteht bei Renten für Wehr- oder Zivildienst Opfer, Opfer von Gewalttaten, politische Häftlinge oder auch Impfgeschädigte.

Weitere Informationen zum Thema „Rente und Hartz IV“ finden Sie unter www.hartz4.de.

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