Alle einen Punkt. So schallte es vor Einführung des Gesetzes zur Leistungsverbesserung der gesetzlichen Rentenversicherung immer wiederkehrend über alle medialen Plattformen. Ganz so einfach ist es dann leider doch nicht. Ähnlich wie bei der abschlagsfreien Rente mit „63“ wurde auch für die Berechnung der verlängerten Kindererziehungszeit (von 12 auf 24 Monate) für vor 1992 geborene […]