Steigerung der monatlichen Rentenhöhe um 40 %

Seminare und Fortbildungen zu rentenrechtlichen Themen

Tel: 0351 / 40 79 960


Im vorliegenden Fall sind die eigenen Bemühungen meines Mandanten die Einbeziehung ins AAÜG geltend zu machen, gescheitert. Der Versorgungsträger lehnte das Begehren ab, das tatsächliche Entgelt berücksichtigt zu erhalten. Damit wurde sein monatlicher Verdienst auf 600 M begrenzt. Obwohl er mit 1430 M pro Monat eine deutlich höhere Vergütung erhielt.

Der Versorgungsträger hat die Aufgabe die versicherten Entgelte in Form von Feststellungsbescheiden für diejenigen Versicherten zu erlassen, die bis zum 30.06.1990 einen Anspruch auf die Einbeziehung in ein Sonder- oder Zusatzversorgungssystem erwerben konnten. Stichwort: Intelligenzrenten

Im Rahmen des vereinbarten Beratungsgespräches konnte gemeinsam mit meinem Mandanten eine Strategie zur Anerkennung des tatsächlichen Entgeltes entwickelt werden. Trotz Vorbringens der relevanten Nachweise für die Einbeziehung ins AAÜG, zeigt sich der Versorgungsträger von seiner störrischen Seite.

Ein Überprüfungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren waren notwendig, damit die, dem Mandanten zustehenden tatsächlichen Vergütungen bis zum 30.06.1990 mit der Einbeziehung ins AAÜG anerkannt werden konnten.

Die Bestreitung des langen und „steinigen“ Weges hat sich am Ende für meinen Mandanten voll ausgezahlt. Eine hohe Nachzahlung und eine kontinuierlich höhere Rentenleistung sind die Lorbeeren für die enorme Geduld, den Mut seine Ansprüche geltend zu machen sowie die Beanspruchung fremder Hilfe zu nutzen.

Gern prüfe ich mit Ihnen gemeinsam, inwieweit sich Parallelen zum geschilderten Fall zeihen lassen. Lassen Sie sich einen Beratungstermin in meiner Kanzlei geben oder Schreiben Sie mich über das Kontaktfenster an. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.