Altersteilzeit-Sperrzeit-Arbeitslosengeld
Dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 AtG, entsprechend „[soll] durch Altersteilzeitarbeit älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglich werden“. Ermöglicht werden heißt nicht zwingend, dass der Arbeitnehmer dies auch so beansprucht. Die Option und der Zugang zur Altersrente müssen lediglich erfüllt sein. Heißt also, der Arbeitnehmer muss einen Anspruch auf […]