Ausnahme von der Ausnahme: Rente mit 63
Abschlagsfrei mit 63 in Rente, nicht ohne Hürden! Auf drängen des Wirtschaftsflügels wurde dem Gesetzespaket zur Leistungsverbesserung der gesetzlichen Rentenversicherung, vorm Inkrafttreten zum 01.07.2014, einige höchst bedenkliche Ausnahmregelungen eingebaut. Damit eine Frühverrentungswelle mit 61 Jahren vermieden wird, zählen die entscheidenen zwei Jahre des Bezuges von Arbeitslosengeld I vor dem Rentenbeginn nicht als Pflichtbeiträge zur Erfüllung […]