Steigerung der monatlichen Rentenhöhe um 40 %
Im vorliegenden Fall sind die eigenen Bemühungen meines Mandanten die Einbeziehung ins AAÜG geltend zu machen, gescheitert. Der Versorgungsträger lehnte das Begehren ab, das tatsächliche Entgelt berücksichtigt zu erhalten. Damit wurde sein monatlicher Verdienst auf 600 M begrenzt. Obwohl er mit 1430 M pro Monat eine deutlich höhere Vergütung erhielt. Der Versorgungsträger hat die Aufgabe […]